Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die webvisum GmbH (im Folgenden: webvisum) ist eine auf Shopsysteme spezialisierte Agentur mit Sitz in Köln und bietet ihren Vetragspartnern (im Folgenden: Kunden) die Bereitstellung eines Onlineshop oder eines anderen Internetauftritts sowie weitere hiermit in Zusammenhang stehende Leistungen an, wie sie sich aus dem Einzelvertrag ergeben.
Stand: November 2022
- 1. Vertragsgegenstand
- 2. Definitionen
- 3. Vertragsschluss, Vertragsdurchführung
- 4. Vergütung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
- 5. Vertragslaufzeit und Kündigungen
- 6. Technischer Support
- 7. Modul-Shop
- 8. Technisches Projektmanagement
- 9. Software as a Service
- 10. Konzept und Design
- 11. Marketingleistungen
- 12. Änderungsanforderungen
- 13. Mitwirkungspflichten
- 14. Nutzungsrechte
- 15. Gewährleistungsansprüche
- 16. Haftung
- 17. Geheimhaltung
- 18. Datenschutz und Datensicherheit
- 19. Änderungsvorbehalt bei Dauerschuldverhältnissen
- 20. Schlussbestimmungen
1. Vertragsgegenstand
(1) Die von webvisum angebotenen Leistungen umfassen insbesondere die folgenden Bereiche:
(i) Technischer Support (s. Ziffer 6),
(ii) Modul-Shop (s. Ziffer 7),
(iii) Technisches Projektmanagement (s. Ziffer 8)
(iv) Software as a Service (s. Ziffer 9),
(v) Konzept und Design (s. Ziffer 10),
(vi) Marketing (s. Ziffer 11).
(2) Dieser Vertrag stellt einen Rahmenvertrag dar, der für jegliche Vertragsbeziehungen zwischen webvisum und seinen Kunden gilt. Konkrete Leistungen werden auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils aufgrund einer gesonderten Einzelvereinbarung erbracht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit der Kunde in seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB und nicht zu privaten Zwecken handelt.
(3) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn webvisum ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Definitionen
(1) „Arbeitsergebnisse“ sind alle von webvisum im Rahmen des Vertragsverhältnisses geschaffenen Leistungen und Werke, soweit sie Gegenstand eigener Rechte sein können, wie beispielsweise Vertragssoftware und deren Anpassungen, Dokumentationen, Konzepte und Designs und sämtliche dazugehörigen Entwurfsmaterialien.
(2) „Open Source Software“ im Sinne dieses Vertrags entspricht der Definition der Version 1.9 der Annoted Open Source Definition der Open Source Initiative, die unter https://opensource.org/osd-annotated abrufbar ist.
(3) „Abgeleitete Arbeitsergebnisse“ bezeichnet Software, die von webvisum im Kundenauftrag gefertigt wurde und auf Open Source Software basiert, deren Lizenz die Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe der betroffenen Bearbeitung oder Ableitung unter der gleichen Open Source Lizenz erforderlich macht („copyleft“, etwa enthalten in der Open Software License 3.0, der das Shopsystem Magento untersteht).
(4) „Eigenständige Arbeitsergebnisse“ sind Werke, die unabhängig und eigenständig entwickelt wurden und dem Kunden nach Maßgabe der unter Ziffer 14 geregelten Lizenzbedingungen überlassen werden.
(5) „Standardsoftware“ bezeichnet eigenständige Arbeitsergebnisse, die nicht nach Kundenspezifikation programmiert wurden und insbesondere Module überwiegend zur Ergänzung von Magento umfasst, die über den Modul-Shop unter https://webvisum.de/modul-shop-magento.html vertrieben werden.
(6) „Allgemein anerkannte Regeln der Technik“ sind die Summe der in einem Fachgebiet anerkannten wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen, die durchweg bekannt sind und sich als richtig und brauchbar bewährt haben.
(7) „Werktag“ bezeichnet die Kalendertage von Montag bis Freitag, die nicht auf einen gesetzlichen Feiertag in Nordrhein-Westfalen fallen.
(8) „Quellcode“ ist der für Menschen lesbare, in einer Programmiersprache geschriebene Text für Software.
3. Vertragsschluss, Vertragsdurchführung
(1) Die Angebote von webvisum auf der Website webvisum.de stellen, sofern sich aus den nachfolgenden Absätzen nichts anderes ergibt, keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Die Anfragen des Kunden zu Erstellung eines Angebots sind für diesen verbindlich. Webvisum unterbreitet ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches der Kunde innerhalb von fünf Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) durch Rücksendung des einfach elektronisch signierten Angebots an webvisum annehmen kann.
(3) Der Inhalt und Umfang, sowie die wesentlichen Merkmale der Leistungen sind im Angebot von webvisum beschrieben und regeln insbesondere spezifische Leistungspflichten wie Preise, Zahlungsbedingungen und – soweit ein Dauerschuldverhältnis vorliegt – gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags für den betroffenen Einzelfall. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen webvisum und deren Kunden sind die zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvereinbarungen mit Bezug zu dem Vertragsgegenstand. Diese unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrags, auch ohne das auf die vorliegenden Bedingungen referenziert wird.
(4) Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. In einer E-Mail werden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger – zum Teil automatisiert – zugesandt. Die Vertragsdaten des verbindlichen Angebots können ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm bei webvisum angegebene oder hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(6) Auf den Erwerb von Standardsoftware finden die kaufvertraglichen Regelungen (§§ 433 ff. BGB) Anwendung.
(7) Webvisum erbringt ihre Leistungen nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik, wobei webvisum insbesondere in Bezug auf Programmierungsleistungen frei in der Umsetzung und Gestaltung ist.
(8) Webvisum ist berechtigt, sich zur Vertragsdurchführung der Leistungen Dritter zu bedienen.
4. Vergütung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Die Vergütung erfolgt entsprechend der gesonderten Einzelvereinbarung. Sämtliche Preise von webvisum verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
(2) Reisekosten rechnet webvisum nach Aufwand ab.
(3) Es steht webvisum frei, die Kosten für die eigenen Leistungen oder für Fremdleistungen, die im Auftrag des Kunden durchgeführt werden, einzeln oder als Sammelrechnung zu stellen.
(4) Webvisum ist bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt den Preis für die zu erbringenden Leistungen maximal ein Mal pro Jahr mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum 01.01. eines neuen Kalenderjahres an sich verändernde Marktbedingungen, an erhebliche Veränderungen der Beschaffungspreise oder andere wesentliche Änderungen der Kosten, die für die Berechnung der Vergütung maßgeblich sind, nach billigem Ermessen angemessen anzupassen. Bei Erhöhungen der Vergütung um mehr als 5 %, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Eintritt der Preisänderung zu. Hierauf wird webvisum im Falle einer Preiserhöhung in Textform hinweisen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird der Vertrag mit den neuen Preisen fortgesetzt.
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, soweit die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden setzen einen Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis voraus. Dieser Absatz gilt nicht, soweit Ansprüche des Kunden bei Mängeln betroffen sind.
5. Vertragslaufzeit und Kündigungen
(1) Dieser Vertrag sowie unter ihm geschlossene Dauerschuldverhältnisse für die kein Ende der jeweiligen Laufzeit im Einzelvertrag vereinbart wurde, können mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Quartals gekündigt werden.
(2) Die Kündigung dieses Vertrags führt ebenfalls zur Kündigung der unter diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Für diese gelten die Regelungen dieses Vertrages fort, auch wenn sie noch nicht oder nur teilweise erfüllt wurden.
(3) Der Vertrag sowie die einzelvertraglich vereinbarten Leistungen sind für beide Parteien jederzeit aus wichtigem Grund kündbar. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten grob verletzt . Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Kunde bei Dauerschuldverhältnissen für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der in der Summe die Vergütung für zwei Monate erreicht.
(4) Kündigungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
6. Technischer Support
(1) Webvisum stellt ihren Kunden unter https://gitlab.webvisum.de/users/sign_in ein Ticketsystem zur Verfügung über das Fehler gemeldet, neue Features vorgeschlagen sowie Änderungsanforderungen (s. Ziffer 12) und allgemeine Anfragen gestellt werden können.
(2) Die Anmeldung hierzu erfolgt über die Website mittels Eingabe einer E-Mail-Adresse und einem von webvisum via E-Mail zugeschickten Passwort. Die Angaben zum Kundenkonto lassen sich im geschützten Kundenbereich verwalten und ändern.
(3) Die Nutzerregistrierung ist erst abgeschlossen, nachdem der Bestätigungslink in der zu diesem Zweck von webvisum zugesandten E-Mail durch den Kunden bestätigt wurde.
(4) Der Zugang zum Ticketsystem und die Nutzung ist ausschließlich dem Kunden und von ihm bevollmächtigten Personen gestattet. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und zu ändern, wenn sie unbefugten Dritten bekannt werden.
(5) Pro Kunde ist die Einrichtung von bis zu drei kostenfreien Kundenkonten gestattet. Ab dem vierten Kundenkonto werden die aktuellen, jährlichen Gebühren des Anbieters des Ticketsystems dem Kunden in Rechnung gestellt. Die aktuellen Gebühren können jederzeit bei webvisum erfragt werden.
(6) Vom technischen Support ausdrücklich ausgenommen ist die Abwicklung von Geschäftsvorfällen im Rahmen des digitalen Kundenauftritts sowie die Beantwortung von Besucher- und Käuferanfragen.
(7) Webvisum erbringt auf Wunsch des Kunden weitere Serviceleistungen auf Grundlage gesonderter Vereinbarung. Gegenstand dieser Dienstleistungen können insbesondere Schulungen, Einrichtungs- und dauerhafter Support sowie weitere Unterstützungsleistungen sein.
7. Modul-Shop
(1) Vom Kaufpreis umfasst sind das erworbene Modul vund dessen Installation. Updates sind kostenpflichtig.
(2) Eine Installation des Moduls ist vom Kaufpreis nicht umfasst, sofern der Magento-Shop des Kunden bereits Modifikationen beziehungsweise individualisierte Anpassungen enthält und damit Anpassungen des Moduls an den Shop des Kunden notwendig sind.
(3) Die Zahlung erfolgt via PayPal oder per Vorkasse.
(4) Bezüglich der Nutzungsrechte an den Modulen gilt Ziffer 14 Abs. (2).
8. Technisches Projektmanagement
(1) Die Parteien benennen mit Aufnahme des Projekts je einen festen qualifizierten Ansprechpartner für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten, der in der Lage ist sämtliche das Projekt betreffenden Entscheidungen selbst zu treffen oder zeitnahe herbeizuführen. Der Ansprechpartner kann jederzeit durch eine andere gleichermaßen qualifizierte Mitarbeiter ersetzt werden; in diesem Fall ist die andere Partei hierüber vorab unter Nennung der neuen Kontaktdaten zu informieren. Der erforderliche Austausch im Rahmen der Projektabwicklung darf nur aus sachlichen Gründen versagt werden.
(2) Soweit es die Parteien für erforderlich erachten, ist ein Lastenheft durch den Kunden beizubringen, das die Anforderungen an die Software und weitere Leistungen definiert sowie ein Pflichtenheft durch webvisum in der Planungsphase zu erstellen, das die Anforderungen des Kunden weiter ausdifferenziert und erarbeitet.
(3) Webvisum bietet seinen Kunden nach entsprechender Vereinbarung ein agiles Projektmanagement an, andernfalls folgen Änderungsanforderungen dem unter Ziffer 12 festgelegten Ablauf.
9. Software as a Service
Sofern der Kunde Software as a Service beauftragt, stellt webvisum dem Kunden die Software als Software as a Service mietweise zur Verfügung. Das Hosting ist in diesem Fall gesondert zu beauftragen.
10. Konzept und Design
(1) Beauftragt der Kunde webvisum mit Konzept- und Designleistungen, stellt er webvisum die zur Umsetzung der Layout- und Designvorgaben erforderlichen Unterlagen bereit, soweit er gestalterische Vorgaben macht. Hält webvisum Abstimmungen mit dem Kunden für erforderlich, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter, die berechtigt sind, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen, zur Abstimmung bestimmen.
(2) Soweit der Kunde webvisum Vorlagen, insbesondere grafische, textliche oder klangliche Gestaltungen zur Verwendung bei der Erfüllung der vereinbarten Leistungen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist und gestattet webvisum die Verwendung aller übermittelten Vorlagen. Die vorstehende Gestattung beschränkt sich dem Umfang nach allein auf die Zwecke der hiesigen Vertragsdurchführung. Der Kunde wird webvisum von etwaigen Forderungen Dritter wegen der Verwendung der überlassenen Vorlagen, Gestaltungen und Informationen freistellen.
(3) Webvisum wird dem Kunden, zwei Gestaltungsvorschläge präsentieren. Sollte der Kunde mit den angedienten Vorschlägen nicht einverstanden sein, teilt er dies gegenüber webvisum unter Angabe der Gründe innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Entwürfe mit. In diesem Fall wird webvisum nach Vereinbarung einer angemessenen Erhöhung der Vergütung einen neuen Vorschlag erarbeiten und dem Kunden andienen. Stimmt der Kunde auch diesem dritten Gestaltungsvorschlag nicht zu, wird er webvisum konkrete Weisungen zur Gesamtgestaltung erteilen, die webvisum sodann übernimmt. Die unwidersprochene Nutzung einer Gestaltung entspricht stets einer Freigabe des Kunden.
11. Marketingleistungen
(1) Soweit webvisum aufgrund gesonderter Vereinbarung Marketingleistungen zugunsten des Kunden erbringt, orientieren sich diese an den zum Zeitpunkt der Erbringung marktüblichen Kriterien, die im Onlinebereich für eine verbesserte Auffindbarkeit bei den gängigen Suchmaschinen sorgen sollen. Die Auswahl und Gestaltung der Werbemittel liegen im pflichtgemäßen Ermessen von webvisum unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden.
(2) Die geschuldeten Marketingleistungen umfassen keine Offline Marketingmaßnahmen.
12. Änderungsanforderungen
(1) Änderungen der einzelvertraglich vereinbarten Leistungen kann jede Partei jederzeit bei der anderen Partei beantragen (im Folgenden: Änderungsanforderung). Solange keine Einigung über eine Änderungsanforderung erzielt worden ist, erbringt webvisum die nach der Einzelvereinbarung geschuldeten Leistungen.
(2) Eine Änderungsanforderung des Kunden muss die gewünschten Änderungen und den Änderungstermin enthalten, eine Änderungsanforderung seitens webvisum enthält die voraussichtlichen Auswirkungen auf Termine, Fristen, Vergütung und etwaige weitere Kosten.
(3) Nach Zugang einer Änderungsanforderung des Kunden wird webvisum die beantragten Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist auf Kosten des Kunden daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar sind.
13. Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist zu einer angemessenen Mitwirkung bei der Umsetzung seiner Vorstellungen verpflichtet und stellt webvisum alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, insbesondere soweit sie den Online-Shop und Einzelheiten zum Produktportfolio betreffen, zur Verfügung.
(2) Vorbehaltlich einer anderweitigen einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und webvisum, obliegt es allein der Verantwortung des Kunden die zum Betrieb von Magento oder anderer Software erforderlichen Systemvoraussetzungen zu erfüllen.
14. Nutzungsrechte
(1) Webvisum räumt dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung und Vervielfältigung an den zur Erfüllung des Vertrags hergestellten eigenständigen Arbeitsergebnissen und Standardsoftware ein. Eine Lieferung oder Offenbarung des Quellcodes von eigenständigen Arbeitsergebnissen ist nicht geschuldet.
(2) Für die über den Modul-Shop erworbenen Module gilt das mit der Maßgabe, dass die Module nur unter jeweils einer Domain eingesetzt werden dürfen. Zur Verwendung auf mehreren Domains ist pro Domain ein Modul zu erwerben.
(3) Die Rechteeinräumung an den eigenständigen Arbeitsergebnissen steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung der vom Kunden gegenüber webvisum geschuldeten Vergütung für das betreffende Arbeitsergebnis sowie aller bis zum Zeitpunkt der Übergabe fälligen Forderungen von webvisum gegenüber dem Kunden.
(4) Soweit die Nutzung Open Source Software und abgeleitete Arbeitsergebnisse betrifft, erfolgt die Nutzung abweichend von Abs. (1) - (3) ausschließlich gemäß den jeweils hierfür geltenden Open Source Software Lizenzbedingungen, die in den jeweiligen Datei-Headern referenziert sind oder sich in den separaten Lizenzbestimmungen, die in den Stammverzeichnissen der jeweiligen Software hinterlegt sind, finden. Die von Adobe verwendete Open Source Software ist lizenziert und deren Nutzung unterliegt den „Open Software License 3.0“ Lizenzbedingungen, die vom Kunden zu beachten sind und zum derzeitigen Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://opensource.org/licenses/OSL-3.0 eingesehen werden können. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Shopsystem Magento Open Source auf einer Open Source Software basiert, dessen Nutzung Gegenstand gesonderter Nutzungsrechtsvereinbarung ist. Der Kunde erklärt sich insbesondere mit den zugrundeliegenden Lizenzbedingungen „Open Software License 3.0“ einverstanden und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser zusätzlichen Nutzungsrechtsvereinbarung. Soweit die Bedingungen des vorliegenden Vertrags Open Source Software Lizenzbedingungen widersprechen, gelten die Open Source Software Lizenzbedingungen in Bezug auf Open Source Software vorrangig. Dies gilt auch für abgeleitete Arbeitsergebnisse.
(5) Den Quellcode der Open Source Software erhält der Kunde in Übereinstimmung mit den Vorgaben der betroffenen Lizenz.
15. Gewährleistungsansprüche
(1) Sofern der Einzelvertrag dem Grunde nach als Kauf- oder Werkvertrag zu qualifizieren ist, gelten bei Sach- oder Rechtsmängeln die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Grundlage für die Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt oder nicht ist die vereinbarte Beschaffenheit, die sich aus dem Einzelvertrag, zugehörigen Unterlagen und der Produktbeschreibung ergeben kann. Soweit keine Beschaffenheit vereinbart wurde, erfolgt die Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, nach den gesetzlichen Vorschriften. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernimmt webvisum jedoch keine Haftung.
(3) Sofern Standardsoftware erworben wurde, ist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen Voraussetzung, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist webvisum hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.
(4) Unabhängig von der in Abs. (3) genannten Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.
(5) Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung gem. Abs. (3) oder Mängelanzeige gem. Abs. (4), ist die Haftung von webvisum für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(6) Ist die erbrachte vertragsgegenständliche Leistung mangelhaft, hat webvisum nach eigener Wahl entweder Nachlieferung oder Nachbesserung zu leisten. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 16 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(8) Die Frist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(9) Unabhängig von der Art der gewählten Nacherfüllung, bewirkt diese nicht den Neubeginn der Gewährleistungsfrist.
16. Haftung
(1) Die Haftung von webvisum für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Datenschutzgrundverordnung betroffen sind. Die Haftung auch für einfache Fahrlässigkeit bleibt bei der Verletzung von Kardinalpflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, unberührt; allerdings ist die Haftung in diesem Fall auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass webvisum bezüglich zu erstellender Entwürfe sowie sonstiger Arbeiten keine Markenrecherche durchführt und weder für die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit haftet, noch für die wettbewerbsrechtliche und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit. Es obliegt dem Kunden, die Lieferungen und/oder Teile davon auf eine mögliche Kollision mit Schutzrechten Dritter zu prüfen. Diesbezüglich stellt der Kunde webvisum von einer Haftung gegenüber Dritten ausdrücklich frei.
(3) Die vorstehenden Absätze gelten gleichermaßen für die Erfüllungsgehilfen von webvisum.
17. Geheimhaltung
(1) Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrags sind alle nicht öffentlichen Informationen, die von der offenlegenden Partei der Empfängerpartei zugäglich gemacht werden und zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet oder kenntlich gemacht sind; hierzu gehören insbesondere Informationen über verwendete Methoden, Verfahren und Skripte, dem sich daraus ergebenden Know-how der offenlegenden Partei sowie Dokumentationen, Materialien, Zeichnungen, Pläne, Spezifikationen, sonstige Unterlagen und alle darüber hinaus gehenden Informationen, die als vertraulich angesehen werden können („vertrauliche Informationen“).
(2) Zwischen webvisum und dem Kunden besteht Einvernehmen darüber, dass die Empfängerpartei die ihr von der anderen Partei anvertrauten vertraulichen Informationen nur zu den im Rahmen dieser AGB und den Einzelvereinbarungen vorgesehenen und zugelassenen Zwecken verwendet und Dritten gegenüber mit der bei ihr in eigenen Angelegenheiten üblichen Sorgfalt vertraulich behandelt. Soweit dies zum Zwecke der Vertragserfüllung erforderlich ist, ist die Weitergabe an Auftragnehmer der Empfängerpartei ohne Zustimmung möglich. Die Parteien stellen sicher, dass die Geheimhaltung auch durch ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter und Mitarbeiter sowie diejenigen Auftragnehmer gewahrt wird, die vertrauliche Informationen erhalten.
(3) Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt nicht in Bezug auf solche Informationen, die
(i) allgemein bekannt sind oder waren, es sei denn dies beruht auf einem Verstoß der Empfängerpartei oder Dritter gegen die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit;
(ii) der Empfängerpartei bereits zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren;
(iii) nach Vertragsabschluss von der Empfängerpartei oder einem verbundenen Unternehmen unabhängig von den offengelegten vertraulichen Informationen entwickelt wurden;
(iv) die Empfängerpartei rechtmäßig von einem Dritten bezogen hat, sofern dieser Dritte gegenüber der offenlegenden Partei zur Weitergabe der Informationen befugt ist;
(v) gemäß Gesetz, richterlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; über einen solchen Fall wird die Empfängerpartei die offenlegende Partei unverzüglich unterrichten.
(4) Den Nachweis für das Vorliegen eines Ausnahmefalls hat die Empfängerpartei zu erbringen, die sich hierauf beruft.
18. Datenschutz und Datensicherheit
(1) Soweit personenbezogene Daten über den Kunden an webvisum übermittelt werden, erbringt webvisum die vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich im Auftrag des Kunden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der zwischen dem Kunden und webvisum abgeschlossenen Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung. Einzelheiten zum Datenschutz sind zudem unter https://webvisum.de/datenschutz/ abrufbar.
(2) webvisum erfüllt die technischen und organisatorischen Anforderungen gemäß Art. 32 DSGVO und schützt die ihrem Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe und verpflichtet bei Verwendung von nicht ihrem Zugriff unterliegenden Systemen ihre Vertragspartner entsprechend und überwacht die Einhaltung dieser Verpflichtungen.
(3) Der Kunde ist zur zuverlässigen und regelmäßigen Archivierung seiner Daten und zur Verwendung eines Antivirenprogramms verpflichtet, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
19. Änderungsvorbehalt bei Dauerschuldverhältnissen
(1) Für den Fall, dass sich bei Dauerschuldverhältnissen nach Vertragsschluss wesentliche technische, wirtschaftliche oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern, behält sich webvisum das Recht vor, den Inhalt dieses Vertrags – mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(2) Die geänderten AGB wird webvisum dem Kunden per E-Mail bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrags wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail an dialog@webvisum.de oder schriftlich widerspricht.
(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, bleibt der Vertrag unverändert bestehen. webvisum hat dann das Recht den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, sofern webvisum das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar ist.
(4) Für solche Anpassungen oder Änderungen, welche die Hauptleistungspflichten des Vertrags betreffen, ist die Einwilligung des Kunden notwendig, die nicht als erteilt gilt, wenn der Kunde auf die Mitteilung nach Absatz 2 hin schweigt.
20. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Anknüpfungstatbestände des Internationalen Privatrechts.
(2) Erfüllungsort ist Köln. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln Gerichtsstand für alle mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten.
(3) Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, wobei insoweit Telefax sowie die digitale Übermittlung von eingescannten Dokumenten, die eine handschriftliche Unterschrift aufweisen, genügt; mündlichen Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags im Ganzen zur Folge. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen treten die rechtsgültigen Bestimmungen, die die Parteien bei Kenntnis der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung des Sinnes und des Zweckes dieser Geschäftsbedingungen getroffen hätten, um den erstrebten wirtschaftlichen Erfolg herbeizuführen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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